Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Allgemeines
1.1 Es wird der Begriff “der Fotograf” verwendet, welches entweder Sam Friederich oder eine Person, welche von ihm gestellt wurde, bezeichnet.
1.2 Wird jeweils die männliche Person beschrieben, so ist dies nicht geschlechtsspezifisch gemeint, sondern geschah ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit.
2 Geltungsbereich
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von dem Fotograf durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten für jede Schaffensphase und insbesondere auch für digital generierte Bilder.
2.2 Die AGBs gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Offerte des Fotografen durch den Kunden bzw. mit der Entgegennahme der Lieferung oder der Leistung des Fotografen durch den Kunden.
2.3 Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten die AGB auch ohne ausdrückliche Genehmigung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen oder Leistungen des Fotografen.
2.4 Die Angebote auf der Website oder sonst im Internet sind kein bindendes Angebot. Ein Vertrag kommt erst zustande, nachdem eine schriftliche Offerte vom Kunde in der gültigen Zeit akzeptiert und vom Fotograf bestätigt wurde.
2.5 Der Fotograf behält sich das Recht vor, Kundenaufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3 Leistungen des Fotografen, Rechte und Pflichten des Kunden
3.1 Ohne anderweitige Vereinbarung zwischen den Parteien liegt die Gestaltung der fotografischen Arbeit im Ermessen des Fotografen. Die Gestaltung der Bilder wird grundsätzlich gemeinsam vom Fotografen und dem Kunden definiert. Wo notwendig, findet eine Vorbesprechung statt und der Auftrag wird schriftlich festgehalten. Der Einsatz von technischen und künstlerischen Gestaltungsmitteln (z.B. Beleuchtung, Bildkomposition usw.) liegt jedoch in der Entscheidung vom Fotografen. Der Kunde hat kein Recht, wegen kleinen Unstimmigkeiten in der Bearbeitung der Fotos das Honorar zu verweigern.
3.2 Der Fotograf ist für die Beschaffung der Fotoapparate und sonstiger Geräte, die zur Durchführung des Auftrags erforderlich sind, zuständig.
3.3 Bei der Ausführung der fotografischen Arbeiten kann der Fotograf Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen (Fotografen, Assistenten, Visagisten, Stylisten, etc.).
3.4 Der Kunde erkennt an, dass es sich beim von dem Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des URG (Bundesgesetz über das Urheberrecht vom 9. Oktober 1992) handelt.
3.5 Digital hergestellte Bilder (RAW-Dateien), bleiben im Eigentum des Fotografen. Der Kunde erhält JPG Dateien in höchster Qualität. In Ausnahmefällen kann er andere Dateiformate beantragen, welche zusätzlich verrechnet werden können.
3.6 Reklamationen, die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 7 Tagen nach Empfang mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als genehmigt. Er kann keine Kostenrückvergütung für erbrachte Leistungen verlangen.
3.7 Kommt der Kunde der Verpflichtung nicht nach oder verschiebt er eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Arbeitstage vor dem Termin, haftet er auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten und Drittkosten. Zudem hat der Fotograf Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe von 50% des vereinbarten Honorars für die Aufnahmesitzung.
3.8 Wenn der Kunde dem Fotografen angegeben hat, welche Personen im Rahmen der fotografischen Arbeit zu fotografieren sind, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Personen ihre Zustimmung zum Gebrauch gegeben haben, den der Kunde von ihrem Bild im Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit machen will.
3.9 Wenn der Kunde dem Fotografen Gegenstände übergeben oder ihm bestimmte Orte angegeben hat, die im Rahmen der fotografischen Arbeit fotografiert werden sollen, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass kein Recht Dritter dem Gebrauch entgegensteht, den der Kunde von dem Bild dieser Gegenstände oder Orte (Locations) im Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit machen will.
3.10 Falls die in den beiden vorstehenden Absätzen vorgesehenen Verpflichtungen verletzt werden, verpflichtet sich der Kunde, dem Fotografen jeden Schadenersatz zurückzuerstatten, zu dem dieser zugunsten der Berechtigten verurteilt werden könnte, und ihn für sämtliche Kosten der Prozessführung gegen die Berechtigten zu entschädigen.
3.11 Ist der Fotograf aufgrund höherer Gewalt (oder z.B. Unfall, Krankheit, Todesfall in der Familie und andere schwerwiegende Gründe) nicht möglich den Auftrag auszuführen, wird er versuchen, einen Ersatzfotografen zu stellen. Ist dies auch nicht möglich, wird ein Ersatzdatum gesucht. Der Fotograf kann nicht rechtlich belangt werden und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten, sollte aufgrund höherer Gewalt ein abgemachter Auftrag nicht stattfinden können.
3.12 Der Fotograf behält sich das Recht vor, gewisse Bereiche des Auftrages, z.B die Bearbeitung der Bilder und insbesondere den Druck der Bilder durch Dritte ausführen zu lassen.
4 Nutzungsrechte / Urheberrechte
4.1 Der Kunde erwirbt mit der Lieferung und Bezahlung des Werks eine Lizenz zur Nutzung der fotografischen Arbeit im vereinbarten Rahmen.
4.2 Der Fotograf kann das Bildmaterial für Eigenwerbung nutzen, sofern nichts anderes mit dem Kunden vereinbart.
5 Haftung
5.1 Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte.
5.2 Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Die Haftung beschränkt sich auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden.
5.3 Bei Ansprüchen gegen den Fotografen seitens Dritter, die dem Kunden ihre Einwilligung zur Verwendung des Bildmaterials gegeben haben, übernimmt der Kunde im Streitfall Schadenersatzforderungen und Prozesskosten.
5.4 Das Bildmaterial darf nicht sinnentstellend verwendet werden. Der Kunde trägt zudem die Verantwortung für die korrekte Betextung des Bildmaterials.
5.5 Mit Ablieferung der Bilddaten geht die Verantwortung für die weitere Archivierung auf den Auftraggeber über. Eine Archivierung beim Fotografen erfolgt nur, wenn ausdrücklich beauftragt und gesondert honoriert wird.
5.6 Es gelten die in der Offerte abgemachten Preise. Die Preise auf der Website sind Richtpreise. Schadenersatzforderungen infolge offensichtlicher Irrtümer und Tippfehler sind ausgeschlossen.
6 Honorar
6.1 Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist zahlbar innert 30 Tagen ab Rechnungsstellung.
6.2 Zur Ausführung des Auftrags erforderliche Kosten und Auslagen, wie bspw. Honorare für Hilfspersonen und Modelle sowie Ausrüstungsmieten, Kosten für Mietstudio, Aufnahmelocations, Requisiten, Reisekosten, Spesen, etc. sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
6.3 Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht verwendet wird.
7 Salvatorische Klausel
7.1 Solle eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so hat dies auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen keinen Einfluss. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommt.
8 Gerichtsstand und anwendbares Recht
8.1 Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Fotografen; auch bei Lieferungen ins Ausland. Auf dieses Vertragsverhältnis ist Schweizer Recht anwendbar. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
Bern, 12.09.2019